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Verification of Payee und die Schweiz: wer den Empfängernamen prüft, wer nicht, und was das für Ihre Euro-Zahlungen heisst

·10 min read

Ein Kunde in München überweist Ihnen 12'400 Euro. Bevor seine Bank das Geld freigibt, fragt sie die Bank des Empfängers: Gehört diese IBAN wirklich zu «Muster Präzision AG»? Seit dem 9. Oktober 2025 ist diese Frage im Euroraum Pflicht. Sie heisst Verification of Payee, kurz VoP. Und wenn Ihr Konto bei einer Schweizer Bank liegt, lautet die Antwort in vielen Fällen: «Prüfung nicht möglich».

Dieser Text erklärt, wer prüfen muss, wer nicht, was Ihr Kunde in diesem Moment sieht, und was Sie tun können. Wir haben die Primärquellen am 2. September 2026 gelesen: die EU-Verordnung, die zwei Regelwerke des European Payments Council, die Seiten von SIX, der Schweizerischen Bankiervereinigung und der Swiss Euro Clearing Bank sowie das EWR-Register der EFTA. Jede Aussage trägt ihr Dokument. Wo eine Seite den direkten Zugriff verweigert hat, haben wir das PDF selbst oder die archivierte Kopie gelesen und sagen es.

Was VoP ist, in fünf Sätzen

Vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung schickt die Bank des Zahlers den eingetippten Empfängernamen und die IBAN an die Bank des Empfängers. Diese antwortet mit einem von vier Ergebnissen: «Match», «Close Match» (zusammen mit dem tatsächlichen Namen), «No Match» oder «Verification check not possible». Der Zahler sieht das Ergebnis vor der Freigabe und entscheidet selbst. Die Prüfung blockiert nichts; sie warnt. Sie gilt für SEPA-Überweisungen und für SEPA-Echtzeitüberweisungen.

Das Regelwerk dazu ist das Verification Of Payee Scheme Rulebook des European Payments Council, Dokument EPC218-23. Version 1.0/2024, herausgegeben am 10. Oktober 2024, gilt seit dem 5. Oktober 2025. Version 1.1/2026, herausgegeben am 16. März 2026, gilt ab dem 20. September 2026; sie bringt Korrekturen aus der Startphase, keine neue Pflicht. Ein Detail, das die Presse regelmässig vermischt: Die Verordnung selbst kennt den Begriff «Close Match» nicht. Sie spricht von «almost match». «Close Match» ist die Sprache des EPC-Regelwerks.

Wer prüfen muss: die Daten der Verordnung

ZuständigkeitPflichtGrundlage
EU-Mitgliedstaaten mit dem Euroseit dem 9. Oktober 2025, in KraftVerordnung (EU) 2024/886, Artikel 5c Absatz 9
EU-Mitgliedstaaten ohne den Euroab dem 9. Juli 2027dieselbe Bestimmung
EWR: Liechtenstein, Island, Norwegenkein DatumÜbernahme ins EWR-Abkommen «under scrutiny», keine Entscheidung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses sichtbar (letzte erreichbare Kopie des EFTA-Registers: 4. Januar 2026)
Schweizkein Datum, keine Pflichtweder EU noch EWR; freiwilliger Beitritt zum EPC-Scheme möglich, kein Schweizer Schema sichtbar

Der Satz, aus dem die beiden EU-Daten stammen, Artikel 5c Absatz 9: «PSPs located in a Member State whose currency is the euro shall comply with this Article by 9 October 2025. PSPs located in a Member State whose currency is not the euro shall comply [...] by 9 July 2027.»

Die Schweiz: keine Pflicht, kein eigenes Schema, eine offene Tür

Drei Feststellungen, jede mit ihrer Quelle.

Erstens, keine Pflicht. Artikel 5c bindet nur Zahlungsdienstleister «located in a Member State». Eine Schweizer Bank ist das nicht. Sie muss weder als Bank des Zahlers eine Prüfung anstossen noch als Bank des Empfängers eine beantworten.

Zweitens, kein Schweizer Schema sichtbar. Ein Schweizer «Namensabgleich» oder «IBAN-Name-Check» mit eigenem Datum kommt in den Primärquellen nicht vor. Die Instant-Payment-Seite von SIX nennt die EU-Daten nur zur Information. Die Roadmap Swiss Payments behandelt ISO 20022 und die strukturierten Adressen vom November 2026, nicht VoP. Der Newsroom von SIX, die Seiten der Schweizerischen Bankiervereinigung und der Geschäftsbericht 2025 der Swiss Euro Clearing Bank, die den Schweizer Instituten den Zugang zu SEPA verschafft, enthalten das Wort nicht. Wir schreiben bewusst «nicht sichtbar» und nicht «noch nicht angekündigt»: Das Zweite könnten wir nicht belegen.

Drittens, die Tür steht offen. Das EPC-Regelwerk lässt Institute aus Nicht-EWR-Ländern im geografischen SEPA-Raum als Teilnehmer zu (Abschnitt 4.4). Und die EPC-Länderliste EPC409-09 nennt die Schweizer Bank ausdrücklich: «A bank which is authorised in accordance with Article 3 of the Federal Law on Banks and Savings Banks of 8 November 1934 by the Swiss Financial Market Supervisory Authority (FINMA).» Eine FINMA-lizenzierte Bank kann dem VoP-Scheme also freiwillig beitreten, als antwortende Bank, damit ihre Kunden verifizierbar sind, oder als anfragende Bank, damit sie die eigenen Zahlungen prüft. Das ist ein Vertrag, keine Schweizer Rechtspflicht. Ob und welche Schweizer Banken beigetreten sind, haben wir nicht geprüft; die verlässliche Antwort gibt Ihre Bank.

Was Ihr Kunde in Deutschland sieht, wenn er Ihnen Euro überweist

Die Bank Ihres Kunden ist verpflichtet, die Prüfung zu versuchen, auch in Richtung eines Schweizer Kontos. Die Verordnung sagt es so: «Upon the request of the payer's PSP, the payee's PSP shall verify whether the payment account identifier [...] and the name of the payee provided by the payer match.»

Wenn Ihre Bank dem Scheme nicht beigetreten ist, kann niemand antworten. Die Bank Ihres Kunden zeigt ihm dann «Verification check not possible» und muss ihn darauf hinweisen, dass die Prüfung nicht stattgefunden hat. Die Zahlung geht trotzdem durch. Aber Ihr Kunde sieht diese Warnung genau in dem Moment, in dem er Geld an eine ausländische IBAN freigibt. Manche zahlen weiter, manche halten inne, rufen an oder verlangen eine Bestätigung. Das ist Reibung, keine Blockade, und sie fällt auf Sie zurück, nicht auf die Bank.

Drei Dinge, die Sie dagegen tun können:

  1. Der Name auf Ihrer Rechnung ist der Name Ihres Kontos, Buchstabe für Buchstabe, mit der Rechtsform. Wo die Prüfung stattfindet, entscheidet dieser Name über «Match» oder «Close Match». Wo sie nicht stattfindet, vergleicht Ihr Kunde mit den Augen, und ein sauberer Name beruhigt.
  2. IBAN, BIC und der exakte Kontoinhaber stehen zusammen auf der Rechnung, nicht der Markenname allein, nicht die Abteilung.
  3. Fragen Sie Ihre Bank, ob sie dem EPC-VoP-Scheme als antwortende Bank beigetreten ist. Wenn ja, sehen Ihre Kunden «Match» statt einer Warnung. Wenn nein, wissen Sie, warum die Rückfragen kommen.

Was passiert, wenn Sie einem Lieferanten in der EU Euro überweisen

Die Richtung kehrt sich um. Ihre Schweizer Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen. Wenn sie dem Scheme nicht als anfragende Bank beigetreten ist, vergleicht niemand Name und IBAN, bevor Ihr Geld das Haus verlässt. Die Prüfung, die Unternehmen im Euroraum seit Oktober 2025 vor der klassischen Rechnungsfälschung schützt, bei der jemand die IBAN auf einer echten Rechnung austauscht, läuft für Sie nicht.

Die Vorprüfung liegt also bei Ihnen: Ist die IBAN strukturell gültig? Kennt das nationale Register die Bankleitzahl darin? Passt die Bank hinter der IBAN zum BIC auf der Rechnung? Passt das Land der IBAN zum Land des Lieferanten? Steht dieselbe IBAN plötzlich bei zwei verschiedenen Lieferanten in Ihrer Kreditorendatei? Das ist die Arbeit einer Vorprüfung bei der Erfassung oder einer Prüfung der ganzen Datei vor dem Zahlungslauf.

Zur Einordnung, damit hier niemand mehr liest, als da ist: IBANforge ist kein VoP-Dienst. Das EPC-Scheme ist regulierten Zahlungsdienstleistern vorbehalten, und keine Vorprüfung dieser Welt sagt Ihnen, dass ein Konto einer bestimmten Person gehört. Sie sagt, was die Register über die Bank hinter der IBAN wissen, und das Feld sepa.vop_participant sagt, ob das aufgelöste Institut als VoP-bereit gelistet ist. Das ist weniger als VoP und genau das, was VoP bei einer Schweizer Bank nicht liefert.

Close Match bei Firmennamen: AG, SA, Sàrl und Umlaute

Wie eng «passend» sein muss, steht nicht in der Verordnung, sondern in den EPC-Empfehlungen zum Abgleich, Dokument EPC288-23 vom 10. Oktober 2024. Sie sind Empfehlungen; jede antwortende Bank setzt ihren Abgleich selbst um. Aber sie sagen, womit Sie rechnen müssen.

Umlaute und Akzente sind kein Close-Match-Fall. Sie werden vor dem Vergleich entfernt, in einem eigenen Schritt «Data clean-up»: «Change diacritics/accents unless the Responding PSP is able to compare the received Name of the Payment Counterparty with Latin characters», mit den Beispielen ü gleich u und é gleich e. «Muster Präzision AG» und «Muster Praezision AG» werden nach dieser Bereinigung normalerweise zum Match, nicht zum Close Match.

Was zum Close Match führt, laut derselben Empfehlung: zwei vertauschte Buchstaben, eine andere Wortreihenfolge, ein kleiner Bearbeitungsabstand, eine phonetische Ersetzung, und, direkt relevant für Schweizer Firmen: «Some commonly accepted abbreviations, alternate or abbreviated names are used in the (legal or commercial) name of the Payment Counterparty.» Eine Rechnung von «Muster Präzision» ohne das «AG» dürfte also einen Close Match ergeben, und Ihr Kunde sieht dann Ihren vollständigen Kontonamen und muss ihn bestätigen. «Muster Precision Ltd» ergibt einen No Match.

Auf Identifikationsnummern gibt es keinen Close Match. Wer den Empfänger über eine Kennung wie die Mehrwertsteuernummer oder den LEI prüft, bekommt nur Match oder No Match: «There is no Close Match possible on such codes.»

Liechtenstein: im EWR, aber noch ohne Datum

Liechtenstein ist EWR-Staat, nicht EU-Mitglied. Artikel 5c Absatz 9 bindet dem Wortlaut nach nur «Member States». Damit die Verordnung in Liechtenstein gilt, muss der Gemeinsame EWR-Ausschuss sie ins EWR-Abkommen übernehmen. Das EFTA-Register EEA-Lex führt sie als «EU legal act marked as EEA relevant by the EU and under scrutiny for incorporation into the EEA Agreement by Iceland, Liechtenstein and Norway». In der letzten Kopie, die wir erreichen konnten, vom 4. Januar 2026, ist keine Entscheidung und kein EWR-Datum eingetragen. Der 9. Juli 2027 für Liechtenstein zu nennen, wie es gelegentlich geschieht, ist deshalb verfrüht. Die EPC-Länderliste hält dazu fest: «It is assumed that legislation adopted for the EEA [...] only fully and directly applies to payment transactions between institutions located within the EU and the EEA.»

Die drei Verwechslungen, die man überall liest

  1. «Close Match» und Akzente. Die Verordnung sagt «almost match», das EPC sagt «Close Match», und Akzente werden vor dem Vergleich neutralisiert. Ein Umlaut allein ist kein Close Match.
  2. «Die Schweiz ist im SEPA-Raum, also gilt VoP auch dort.» Die geografische SEPA-Liste des EPC ist keine Rechtszuständigkeit der EU. Der Beitritt einer Schweizer Bank ist freiwillig und vertraglich, und ein Schweizer Schema ist in den Quellen nicht sichtbar.
  3. EWR gleich EU. Der Vermerk «Text with EEA relevance» macht eine Verordnung nicht in Liechtenstein anwendbar. Dazu braucht es die Entscheidung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, und die fehlt.

Was wir beobachten

Den 20. September 2026, an dem Version 1.1 des EPC-Regelwerks wirksam wird; die Entscheidung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses für Liechtenstein; jede Publikation von SIX, der Bankiervereinigung oder einer einzelnen Bank zu einem Schweizer Namensabgleich oder einem Beitritt zum EPC-Scheme. Ändert sich eines davon, ändert sich diese Seite, mit Datum.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2024/886 vom 13. März 2024, Artikel 5c: eur-lex.europa.eu, CELEX 32024R0886. Die Fristen in Absatz 9, die Pflicht der Empfängerbank in Absatz 1.
  • EPC218-23, Verification Of Payee Scheme Rulebook, Version 1.0/2024 (herausgegeben 10. Oktober 2024, wirksam 5. Oktober 2025) und Version 1.1/2026 (herausgegeben 16. März 2026, wirksam 20. September 2026): PDF der Version 1.0. Die Dokumentseite des EPC hat den direkten Zugriff verweigert (403); wir haben das PDF gelesen.
  • EPC288-23, EPC Recommendations for the Matching Processes under the VOP Scheme Rulebook, Version 1.0, 10. Oktober 2024: PDF.
  • EPC409-09, EPC List of Countries in the SEPA Schemes' Geographical Scope, Version 7.0, 22. Mai 2025: PDF.
  • SIX, Instant Payment in Switzerland: six-group.com; Swiss Payments Roadmap und Newsroom, durchsucht am 2. September 2026. Schweizerische Bankiervereinigung, swissbanking.ch, und Swiss Euro Clearing Bank, Geschäftsbericht 2025: keine Fundstelle.
  • EFTA, EEA-Lex, Factsheet 32024R0886: efta.int. Direkter Zugriff verweigert (403); gelesen wurde die archivierte Kopie vom 4. Januar 2026.

Stand: 2. September 2026. Dieser Text ist eine Lektüre öffentlicher Regelwerke, keine Rechtsberatung. Was Ihre Bank tatsächlich tut, weiss Ihre Bank.